Textentwurf in rechtlicher Prüfung. Dies ist noch keine verbindliche Vertragsfassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf vom 27. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln Softwareabonnements, Hardwareverkäufe sowie Installation und Inbetriebnahme für Geschäftskunden. Besondere Bedingungen einer angenommenen Offerte gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.
2. Schätzungen und Offerten
Konfiguratorschätzungen sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst durch eine technisch geprüfte, datierte, versionierte Offerte, die der Kunde innerhalb ihrer Gültigkeit online annimmt. Abgelaufene oder ersetzte Versionen können nicht angenommen werden.
3. Preise und Zahlung
Preise in Schweizer Franken, MWST zum geltenden Satz separat ausgewiesen. Abonnements sind im gewählten Rhythmus im Voraus zahlbar. Installationen erfordern eine Anzahlung bei Annahme und den Restbetrag gemäss Offerte.
Bei Zahlungsverzug kann Tervigil nach Mahnung Erkennung und Meldungen aussetzen. Der Kunde wird vorher im Portal und per E-Mail informiert.
4. Laufzeit und Kündigung des Abonnements
Das Abonnement beginnt zum in der Offerte genannten Datum oder bei Selfservice-Aktivierung. Es verlängert sich im gewählten Rhythmus und kann im Portal zum Ende der laufenden Periode gekündigt werden, sofern die Offerte keine Mindestdauer vorsieht.
5. Hardware und Installation
Das Eigentum an Geräten geht erst nach vollständiger Zahlung über. Liefer- und Installationstermine sind unverbindlich und von der Verfügbarkeit abhängig. Die Installation ist erst nach Inbetriebnahme und Übergabe des Protokolls abgeschlossen, nicht schon mit der Zahlung.
Für die Hardware gilt die in der Offerte genannte Herstellergarantie.
6. Pflichten des Kunden
- Die Videoüberwachung rechtskonform, insbesondere gemäss Datenschutz- und Arbeitsrecht, betreiben und überwachte Bereiche kennzeichnen.
- Zonen, Zeiten und Masken angemessen zum Sicherheitszweck festlegen.
- Den Dienst nicht zur Überwachung von Verhalten oder Produktivität der Mitarbeitenden verwenden.
- Kontozugänge schützen und Kamerapasswörter ab Werk ändern.
- Stromversorgung und Internetverbindung des Gateways gewährleisten.
7. Art des Dienstes
Tervigil erkennt vom Kunden definierte Ereignisse und informiert ihn. Erkennung ist nicht fehlerfrei: Ereignisse können übersehen und Fehlalarme ausgelöst werden. Tervigil ist keine zertifizierte Alarmanlage, garantiert keine Verhinderung von Straftaten und löst keine Einsätze Dritter aus.
8. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Tervigil auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden beschränkt. Haftung für indirekte Schäden, Warenverlust und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Bearbeitungen im Auftrag des Kunden unterliegen einem Auftragsbearbeitungsvertrag. Weitere Bearbeitungen sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Tervigil, vorbehaltlich zwingender Gerichtsstände.