Alarmzentrale oder intelligente Videoüberwachung: Was passt?
Aktualisiert am 31. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit
Kurz erklärt
Eine Alarmzentrale nimmt Alarme entgegen, prüft sie und folgt vereinbarten Anweisungen, etwa für einen Einsatz. Intelligente Videoüberwachung erkennt definierte Personen- und Fahrzeugereignisse und meldet sie ohne Zentrale an Ihr Team. Ein Recorder allein informiert niemanden; die Auswertung erfolgt nachträglich.
Bei einem Zutritt um 3 Uhr nachts zählt, wer das Ereignis bemerkt und wer reagieren kann. Die Antwort hängt vom gewählten System und der organisatorischen Bereitschaft ab.
Drei Systeme, drei Reaktionswege
Ein Recorder speichert Bilder zur späteren Prüfung. Erkennungssoftware meldet definierte Ereignisse an benannte Personen, die selbst prüfen und entscheiden; oft sind vorhandene Kameras nutzbar. Eine Alarmempfangszentrale prüft eingehende Alarme und setzt vereinbarte Schritte um: Kontakte anrufen, Einsatz veranlassen oder nach Prüfung die Polizei informieren.
Reaktion und Voraussetzungen vergleichen
Bei reiner Aufzeichnung gibt es keine unmittelbare Reaktion. Mit Erkennung hängt sie von der Verfügbarkeit Ihrer Kontaktperson ab; einen Einsatz müssen Sie organisieren. Eine Zentrale stellt vertraglich definierte Bedienbereitschaft bereit, aber Anfahrtszeiten hängen von Entfernung und Vertrag ab. Sie benötigt kompatible Alarmtechnik, schriftliche Anweisungen und Standortzugang. Die genauen Leistungen sind anbieterspezifisch.
Wer reagiert um 3 Uhr nachts?
Definieren Sie Nacht-, Wochenend- und Ferienkontakte und konkrete Aufgaben. Die Schweizerische Kriminalprävention warnt davor, Smartphones wegen Akku und Netz als verlässlichen Alarmempfang zu betrachten. Auch eine Zentrale braucht aktuelle Kontakte und Zutritt. Gemäss der verlinkten Waadtländer Polizeiinformation muss das Ereignis zuerst verifiziert und der Zugang gewährleistet sein. Regeln unterscheiden sich kantonal; fragen Sie Ihre Kantonspolizei.
Kostenstruktur
Aufzeichnung umfasst vor allem Geräte, Montage und Wartung. Erkennung ergänzt Gateway und meist ein kamerabasiertes Abonnement sowie die Zeit Ihres Teams. Eine Zentrale benötigt Anschluss, laufende Überwachung und gegebenenfalls separat verrechnete Einsätze. Lassen Sie Inklusivleistungen schriftlich bestätigen. Die Waadtländer Mitteilung von Mai 2023 nennt für Fehlalarme innerhalb von 360 Tagen progressive Polizeigebühren von CHF 700, 800 und 900 zuzüglich MWST; aktuelle kantonale Konditionen prüfen.
Normen und Bewilligungen
EN 50518:2019 mit Änderung 2023 beschreibt Anforderungen an Alarmempfangsstellen. Kategorie I umfasst unter anderem Einbruch und Sicherheitsvideo mit Notfallreaktion. Fragen Sie nach Kategorie und überprüfter Konformität. In den Konkordatskantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ist Überwachung fremder Güter durch Sicherheitsunternehmen bewilligungspflichtig; dies betrifft auch Alarmzentralen. Klären Sie andere Kantone mit der Polizei. Die Präventionsbroschüre empfiehlt für Gewerbe SES EN-CH Grad 3 mit Alarmzentrale. Bildzugriff und Aufbewahrung bleiben vertraglich und datenschutzrechtlich zu regeln.
Versicherung einbeziehen
Versicherungsbedingungen können Sicherheitsmassnahmen verlangen; schuldhafte Verstösse können die Leistung mindern. Fragen Sie Versicherer oder Broker nach Pflichtalarm, Zertifizierungsgrad und Zentralenanschluss, Anerkennung von Videomeldungen an Ihr Team sowie Folgen einer ausgeschalteten oder defekten Anlage. Musterbedingungen ersetzen nicht Ihren konkreten Vertrag.
Systeme kombinieren
Recorder und Erkennung können dieselben Streams parallel nutzen. Eine zentrale Einbruchsalarmierung kann durch Kamerameldungen zu Hof oder Parkplatz ergänzt werden. Vor einer Anbindung muss die Zentrale ihre unterstützten Signale bestätigen. Weniger Fehlalarme vermeiden unnötige Einsätze; laut zitierter Waadtländer Information kann die Polizei nach mehr als drei Fehlalarmeinsätzen in zwölf Monaten die Ausserbetriebnahme anordnen.
Tervigil gehört zur zweiten Kategorie: lokale Analyse und E-Mail- sowie App-Meldungen an Ihre benannten Personen. Tervigil ist keine Alarmzentrale, stellt keine Operatoren bereit, prüft Vorfälle nicht an Ihrer Stelle und meldet nichts automatisch der Polizei. Dieser Ratgeber ersetzt weder die Auskunft Ihrer Kantonspolizei noch Ihrer Versicherung.
Quellen
- EVS: EN 50518:2019, Alarmempfangsstellen (Englisch)
- Konkordat über Sicherheitsunternehmen (CES) (Französisch)
- Kanton Waadt: Fragen zum Sicherheitskonkordat (Französisch)
- Kanton Waadt: Bewilligte Sicherheitsunternehmen und Alarmzentralen (Französisch)
- Kanton Waadt: Mitteilung an Alarmanlagenbetreiber (2023) (Französisch)
- Schweizerische Kriminalprävention: Einbruchschutz (Französisch)
- Schweizerischer Versicherungsverband: Musterbedingungen Sachversicherung (2022) (Französisch)